Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Warum arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen?

Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen dienen der Früherkennung bzw. Vorbeugung arbeitsbedingter Erkrankungen oder Berufskrankheiten. Die Rechtspflicht des Arbeitgebers für eine angemessene arbeitsmedizinische Betreuung bzw. Vorsorge zu sorgen, ergibt sich aus der allgemeinen Fürsorgepflicht des Unternehmers (Arbeitsschutzgesetz & Arbeitssicherheitsgesetz). Dazu gehört auch die arbeitsmedizinische Vorsorge, die aus der detaillierten Beurteilung der Arbeitsbedingungen fachliche Empfehlungen herleitet, zum Beispiel die Notwendigkeit von Vorsorgeuntersuchungen. Die meisten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen muss der Arbeitgeber von fachlich besonders qualifizierten Ärzten durchführen lassen, das heißt von Fachärzten für Arbeitsmedizin oder anderweitig hinreichend ausgebildeten Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin.

Bietet die WORK GmbH die notwendigen Qualifizierungen?

Ja, die WORK GmbH verfügt über die qualitativen und rechtlichen Anforderungen des Gesetzgebers, um arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen im vollen Umfang durchführen zu können.