Arbeitsmedizin

"Wer nicht jeden Tag etwas Zeit für seine Gesundheit aufbringt, muss eines Tages sehr viel Zeit für die Krankheit opfern."
(Sebastian Kneipp)

"Arbeitsmedizin ist das medizinische Fachgebiet, welches sich mit den Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Beruf einerseits, sowie dem Menschen, seiner Gesundheit und seinen Krankheiten andererseits befasst" (Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin, DGAUM). Seit Einführung der Arbeitsmedizin ist die Anzahl der Arbeitsunfälle erheblich zurückgegangen. Es gilt die Arbeitsbedingungen so zu optimieren, dass gesundheitliche Schäden verhindert bzw. minimiert werden und somit dauerhaft eine effiziente Arbeitsleistung bei erhöhter Mitarbeitermotivation erreicht wird.

Das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitssicherheitsgesetzt und die DGUV V2 verpflichten in Deutschland zudem jeden Arbeitgeber, für eine angemessene arbeitsmedizinische Betreuung seiner Mitarbeiter zu sorgen. Sie umfasst alle zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren erforderlichen arbeitsmedizinischen Maßnahmen. Geregelt wird dies in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Sie bestimmt unter anderem, dass nur fachlich qualifizierte Betriebsärzte/Fachärzte für Arbeitsmedizin vom Arbeitgeber mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragt werden dürfen.